Dr. Alexander Stevens: Der Rockstar unter den Juristen – Zwischen Rechtshilfe und Selbstinszenierung

Bild: [Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens] von Olaf Kosinsky / Lizenz: CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

In der Welt der sozialen Medien und der Unterhaltungsindustrie gibt es Persönlichkeiten, die es wie kaum andere verstehen, ihre professionelle Expertise in eine mediale Marke zu verwandeln. Einer der profiliertesten Vertreter dieses „Juritainments“ ist zweifellos Dr. Alexander Stevens. Doch wo verläuft die Grenze zwischen notwendiger Öffentlichkeitsarbeit eines modernen Anwalts und einer reinen Selbstinszenierung, bei der das rechtliche Handwerk zur Nebensache zu werden droht? Mein Bild von ihm hat über die Jahre eine Wandlung vollzogen, die ich hier kritisch beleuchten möchte.

Die erste Begegnung: Einblicke in die Fernsehwelt von Unterföhring

Meine persönlichen Berührungspunkte mit Alexander Stevens liegen Jahre zurück. In den ProSiebenSat.1-Studios in Unterföhring begegneten wir uns am Set der Sendung „Richter Alexander Hold“. Ich schlüpfte damals in die Rolle des Zeugen Axel Schweizer, eines Metzgerlehrlings. Stevens agierte in dieser Episode in seinem Element: als Strafverteidiger des Angeklagten Dominik Hahn.

Damals war er für mich ein TV-Anwalt unter vielen. Doch seine Art zu agieren, blieb hängen: Stevens nahm seine Rolle sichtlich ernst. Ich erinnere mich gut an die Szene im Zeugenstand, in der er mich – ganz im Stile eines harten Kreuzverhörs – lautstark anging, um eine „vernünftige Aussage“ zu erzwingen. Es war eine starke schauspielerische oder vielleicht auch methodische Leistung, die zeigte: Dieser Mann versteht es, die Bühne eines Gerichtssaals – ob real oder fiktiv – für sich zu nutzen und Präsenz zu markieren. Damals wirkte das auf mich schlichtweg professionell für das Format.

Der Aufstieg zum Podcast-Phänomen

Nach einer längeren Pause tauchte Stevens wieder in meinem Bewusstsein auf. Er war nun kein reiner TV-Darsteller mehr, sondern eine feste Größe in der deutschen Podcast-Landschaft. Sein „True Crime“-Podcast bei Bayern 3, moderiert mit Jacqueline Belle, erreichte Millionen. Ich muss gestehen: Anfangs hörte ich gerne zu. Stevens wirkte sympathisch, schlagfertig und besaß die Gabe, komplexe juristische Sachverhalte für Laien verständlich aufzubereiten.

Doch mit der Zeit schlich sich ein Gefühl der Veränderung ein. In den späteren Episoden und vor allem in der kommerziellen Auswertung durch Live-Touren drängte sich mir der Eindruck auf, dass die juristische Aufklärung zunehmend hinter die Selbstdarstellung zurückfiel. Es ging immer öfter um Stevens’ eigene, spektakuläre Fälle. Was als Information begann, fühlte sich für mich immer mehr nach einer Inszenierung an, in der die Fälle zum bloßen „Content“ für das Produkt Alexander Stevens wurden.

Der Bruch mit dem BR: Eine Frage der Prioritäten?

Ein entscheidender Moment in der öffentlichen Wahrnehmung war das Ende der Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk. Berichten zufolge (unter anderem im WR-Magazin) gab es massive Kritik am Umgang mit einem Mordfall in der Live-Show des Podcasts. Eine Angehörige hatte wohl ausdrücklich darum gebeten, den Fall nicht auf der Bühne zu präsentieren – eine Bitte, die laut Medienberichten ignoriert wurde.

Dass der BR daraufhin die Nutzung seines Logos untersagte und Stevens nun mit einer Klage wegen Vertragsverletzung reagiert, hinterlässt bei mir ein tiefes Unbehagen. In meiner Wahrnehmung als ehemaliger Hörer wirkt dieses juristische Vorgehen gegen den langjährigen Partner fast wie eine Trotzreaktion. Als Organ der Rechtspflege sollte man meinen, dass die Belange des Opferschutzes und die Pietät gegenüber Hinterbliebenen schwerer wiegen als Markenrechte oder Tournee-Einnahmen. Hier scheint mir die moralische Kompassnadel zugunsten der kommerziellen Verwertung ausgeschlagen zu haben.

Krisenmanagement oder Dauer-Promo? Die Causa Ofarim

Besonders deutlich wird Stevens’ Strategie im Umgang mit dem Fall Gil Ofarim. Stevens vertritt den Musiker seit den Vorwürfen aus dem Jahr 2021. Doch seine Rolle scheint weit über die eines Verteidigers im Gerichtssaal hinauszugehen. Als Ofarim 2026 am Dschungelcamp teilnahm und dort durch Mitstreiter erneut mit seiner Vergangenheit konfrontiert wurde, war Stevens auf Social Media omnipräsent.

Fast täglich veröffentlichte er „Richtigstellungen“ und Erklärvideos. Natürlich ist mir bewusst, dass seine Kanzlei spezialisiert auf Krisen- und Reputationsmanagement ist – ein Service, den sein Mandant sicherlich gebucht hat. Dennoch stellt sich mir die Frage: Wo hört der Schutz des Mandanten auf und wo beginnt die Eigenwerbung? In meinen Augen nutzt Stevens diese mediale Aufmerksamkeit geschickt, um seinen eigenen, nun unabhängigen Podcast und die dazugehörige Tournee im Gespräch zu halten. Die Grenze zwischen Anwaltstätigkeit und Influencer-Marketing scheint hier vollends zu verschwimmen.

Die Zeitfrage: Fokus vs. Vielseitigkeit

Betrachtet man das aktuelle Pensum, kommt man unweigerlich ins Grübeln. Eine Recherche ergibt, dass Stevens mittlerweile an sechs verschiedenen True-Crime-Podcasts beteiligt ist, von denen zwei regelmäßig auf Live-Tour gehen. Hinzu kommen zahlreiche Buchveröffentlichungen und die intensive Betreuung diverser Social-Media-Kanäle.

Als Laie stellt man sich die Frage: Wie lässt sich eine seriöse und zeitintensive Arbeit als Strafverteidiger mit einem derartigen Pensum im Showgeschäft vereinbaren? Die Verteidigung in komplexen Strafverfahren erfordert volle Konzentration, Aktenstudium und juristische Akribie. Sicherlich ist es gängige Praxis, dass große Kanzleien im Team arbeiten und Aufgaben an spezialisierte Mitarbeiter delegieren – gerade bei prominenten Fällen ist dies oft gar nicht anders möglich. Doch bei Stevens‘ Omnipräsenz in der Unterhaltungsbranche frage ich mich: Wie viel „Stevens“ steckt am Ende eigentlich noch in der eigentlichen Fallarbeit? Wenn ich ihn als Anwalt beauftragen würde, bekäme ich dann den Experten, für den er medial steht, oder primär die Arbeit seines Hintergrund-Teams? Mein persönlicher Eindruck ist, dass hier das Risiko besteht, dass das Handwerk zur Kulisse für die mediale Karriere verkommt.

Fazit: Die Entzauberung eines Images

Alexander Stevens ist zweifellos ein talentierter Kommunikator. Doch das Bild des nahbaren, modernen Juristen ist für mich inzwischen einer tiefen Ernüchterung gewichen. Aus dem sympathischen Aufklärer ist in meiner Wahrnehmung ein Geschäftsmann geworden, bei dem die Selbstinszenierung und die Vermarktung von Kriminalfällen über der Sensibilität für die Beteiligten zu stehen scheint.

Es ist das gute Recht eines jeden Anwalts, sich medial zu positionieren. Doch wenn der Opferschutz zum Streitpunkt mit Sendern wird und die Verteidigung eines Mandanten zur Social-Media-Dauerwerbesendung für eigene Produkte gerät, dann bleibt für mich die Seriosität auf der Strecke. Am Ende bleibt die Frage: Dient die Show noch der Gerechtigkeit oder dient das Recht nur noch der nächsten Show?

Tielbild: Markus Konvalin - Bild: [Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens] von Olaf Kosinsky / Lizenz: CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons
Facebook
Twitter
Pinterest
WhatsApp
XING
Reddit
Email
Freunde und Kollegen:

Dieser Beitrag beinhaltet möglicherweise einen oder mehrere sogenannte Provision-Links. Wenn Du auf so einen Verweislink klickst und über diesen Link einkaufst, bekommen wir für Deinen Einkauf eine Provision. Du bezahlst dadurch nicht mehr, als bei einem Einkauf ohne Link. Gegebenenfalls können mit dem Einkauf über den Partnerlink auch Rabatte oder spezielle Konditionen verbunden sein, welche in der Regel mit angegeben sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Schon gehört?

Storyowl als Podcast!
Jeden Monat eine neue Folge!

sichling.de ist jetzt StoryOwl.de
Dominik Sichling

Du wunderst dich, wo du gelandet bist?
sichling.de ist künftig unter storyowl.de zu finden. Solltest du noch veraltete Lesezeichen haben, aktualisiere sie bitte.